Wärmezähler
Messkapsel:
Der Kapsel-Wärmezähler zeichnet sich insbesondere durch die leichte Montage und Demontage des Gerätes aus. Das Gehäuse des Volumenmessteils (EAT) verbleibt beim Zählertausch in der Rohrleitung, es wird lediglich die Messkapsel bestehend aus dem Volumenmessteil, dem Rechenwerk und den Temperaturfühlern ausgetauscht.
Es gibt verschiedene Ausführungen dieser Messkapselzähler, die gängigsten sind die 2“ KOAX-Varianten oder das MK-System von Allmess. Auch Modelle anderer Hersteller sind von uns lieferbar. Die Zähler sind je nach Hersteller mit einem Nenndurchfluss von 0,6; 1,5 oder 2,5 m³/h lieferbar.
Verschraubungszähler:
Der Verschraubungszähler besteht im Gegensatz zum Messkapselzähler nur aus einem Teil und wird direkt bin die Rohrleitung eingeschraubt. Die Einbaulänge beträgt hierbei 110 mm oder 130 mm und die Zähler sind je nach Hersteller mit einem Nenndurchfluss von 0,6; 1,5 oder 2,5 m³/h lieferbar.
Splitwärmezähler:
Die Splitwärmezähler bestehen aus den Einzelbauteilen Ultraschall-Durchfluss-Sensoren, 2 Temperaturfühlern und Rechenwerk, die es in den unterschiedlichsten Einbauvarianten und Durchflussgrößen gibt.
Ultraschallwärmezähler:
Gibt es in der Messkapselvariante nur für Allmess. Messkapselzähler, als Verschraubungszähler in den unterschiedlichen Varianten und Durchflussgrößen. Der Zähler besteht aus einem abnehmbaren Rechenwerk, Volumenmessteil sowie Temperaturfühlern, die alle vorverkabelt sind.
Eichung:
Werden Wärmezähler zur Abrechnung von Heizkosten eingesetzt, müssen sie in Deutschland auf Grund des Eichgesetzes geeicht sein. Bei der Eichung werden die Temperaturfühler erst einzeln geprüft und dann Paare mit zueinander passender Fehlerkennlinie gebildet, die nicht mehr getrennt werden dürfen. Die Volumenmessteile werden unabhängig davon geprüft. Erst zur Montage müssen alle Komponenten verbunden werden. Die Eichgültigkeit beträgt bei Wärmezählern fünf Jahre. Danach muss das Messgerät ausgetauscht werden.