Garantiewartungsservice

Garantiewartungsservice

Einen Garantiewartungsvertrag abzuschließen bietet sich immer dann an, wenn bei der Erstinstallation die Messgeräte gekauft worden sind. Dieser Garantiewartungsservice beinhaltet eine Garantie der Funktionsfähigkeit der Messgeräte über die vereinbarte Laufzeit, sowie den kostenlosen Austausch der Geräte am Ende der Laufzeit, so dass Eichintervalle auch hierbei eingehalten werden. Auch bei dieser Variante dürfen die Kosten über die Heizkostenabrechnung direkt umgelegt werden.